FHA Persönlich

Gut behu(e)tet – immer noch aktuell?

Die meisten, die mich kennen, wissen, dass ich nicht nur sehr gerne Brillen, sondern auch Hüte habe – dies übrigens auch im Alltag und nicht nur bei festlichen Anlässen.

Je nach Anlass kann dieses wichtige Accessoire von diskretem Sonnenschutz (Panama) – ein unbedingtes „Muss“ im Sommer! zu ausufernder Untertasse mit oder ohne zusätzlichen Schmuck variieren.

Reaktionen, die ein(e) neuzeitliche(r) Hutträger:in ereilen, sind Interesse, manchmal Staunen, manchmal Belustigung, je nach Modell.

Als ich in England gearbeitet habe, wäre es undenklich gewesen, in Henley oder Ascot ohne Kopfbedeckung aufzutauchen – welche grosse Freude!

Auch wenn aktuelle Stilisten den Hut als nicht mehr zeitgemäss einstufen, finde ich dieses Kleidungsstück als nicht verzichtbar; Zeit, uns mal wieder Gedanken zu ein paar Benimmregeln für Hutträger zu machen, zumal es sich offenbar eingeschlichen hat, Caps oder Mützen weder bei Vorlesungen noch in Cafés abzunehmen!

Hutetikette muss sein.

Dabei handelt es sich nicht um ein paar verstaubte und nicht mehr gültige Regeln übergewichtiger Mopsbesitzer, sondern um stilvolles Kulturgut.

Interessanterweise gibt es unterschiedliche Regeln für Männer und für Frauen, die – wie so vieles aus unseren Benimmregeln – einen historischen Hintergrund haben.

In geschlossenen Räumen sollten Herren (ich sage mit Absicht Herren und nicht Männer) beim Betreten des Raumes den Hut sofort abnehmen, wozu Frauen nicht verpflichtet sind. Zurück geht diese Regel auf die Ritterzeit, als die Herren noch Ritterrüstungen trugen. Das Abnehmen des Helmes signalisierte das Vertrauen zum Gastgeber, der wohl nicht gleich den Kopf abschlagen möge. Frauen trugen keine Rüstungen und durften ihre Kopfbedeckung aufbehalten. In der Neuzeit gelten hier die Regeln, dass Damen die Kopfbedeckung grundsätzlich aufbehalten dürfen, solange der Hut nicht zu gross ist. Erfüllt die Kopfbedeckung eine Schutzfunktion, z. B. ein Regenhut, sollte er aber trotzdem in Innenräumen abgenommen werden.

Bei Restaurantbesuchen darf der Herr seine Kopfbedeckung aufbehalten, wenn sie zu einer bestimmten Tracht gehört, z. B. beim Oktoberfest – was wäre eine bayerische Tracht ohne einen zünftigen Gamsbart!

Im Theater, Kino oder der Oper erfordert es die Höflichkeit, den Hut abzunehmen, um den anderen nicht die Sicht zu versperren, und auch wenn man(n) in der letzten Reihe sitzt, sollte die Kopfbedeckung abgenommen werden.

Bei einer Hochzeit hat die Braut als einzige die Berechtigung, auch einen grossen Hut aufzubehalten, bei kirchlichen Veranstaltungen hängt es sehr von der jeweiligen Religion ab, ob der Hut auf bleibt oder abgenommen wird.

Wir sehen – Hüte haben auch heute noch ihren Platz, definitiv in meinem Kleiderschrank. Leider hat meine Berner Hutmacherin – PHANTASTISCH!!!! – ihren Laden letztes Jahr aufgegeben. Ich besitze zwar einige Kostbarkeiten von ihr, aber es ist trotzdem sehr schade, keine neuen Kreationen mehr mit ihr umsetzen zu können (mein Mann findet das nicht …).

Meine Damen, meine Herren: Nur Mut zum Hut, Hut tut gut und Hut schützt vor Glut (im Sommer …) – nur zu!

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen
loading